Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene

Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann

Diese Lehrveranstaltung dient dem Erlernen der wissenschaftlich vertieften Bearbeitung von Fällen im Rahmen einer Hausarbeit und der Anwendung der strafrechtlichen Fallbearbeitungstechnik im Rahmen einer Klausur. Die Teilnehmenden sollten die Vorlesungen zum Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil besucht und daher hinreichende Kenntnisse dieser strafrechtlichen Teilbereiche haben. Im Laufe der Veranstaltung werden drei Klausuren angeboten. Die Einzelheiten zur Anfertigung der Klausuren werden noch bekannt gegeben. Vor und nach dem Vorlesungszeitraum besteht Gelegenheit zur Anfertigung einer Hausarbeit. Der Erwerb des Übungsscheins setzt voraus, dass eine Hausarbeit und - mindestens - eine Klausur erfolgreich (4 Punkte oder besser) angefertigt wurden.

Europäisches und Internationales Strafrecht 

Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann

Im europarechtlichen Teil werden die Auswirkungen des europäischen Rechts (Richtlinien, Verordnungen) auf das deutsche Strafrecht, die Vorschläge für europäische Strafrechtskodifikationen (Modellstrafgesetzbuch; Corpus juris zum Schutz der finanziellen Interessen Europäischen Union) sowie die europäischen Einrichtungen zur Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten (OLAF, EUROPOL, EUROJURIST) dargestellt. Der zweite Teil behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Auslandssachverhalte, das Völkerstrafrecht sowie die Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshofs.

Steuerstrafrecht

Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann

Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an praktischer Bedeutung gewonnen. Von Interesse ist es sowohl für Strafrechtler als auch für Steuerrechtler. Die Vorlesung behandelt das in §§ 369 - 384 Abgabenordnung (AO) geregelte materielle Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht sowie die Grundzüge des Steuerstrafverfahrensrechts (§§ 385 - 408 AO). Die Hörer sollten an den Vorlesungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB teilgenommen haben. Grundkenntnisse des Strafprozessrechts und des Steuerrechts sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. 

Wirtschaftsstrafrecht

Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann

Die Vorlesung vermittelt das Basiswissen des Wirtschaftsstrafrechts, das in der Wissenschaft und in der Strafrechtspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ein „allgemeiner Teil" erläutert den Begriff des Wirtschaftsstrafrechts, gibt einen Überblick über dessen Entwicklung und befasst sich mit der Sanktionierbarkeit der Unternehmensdelinquenz. Im zweiten Teil werden die „klassischen" wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestände Betrug und Untreue sowie deren Vorfeldtatbestände, das Börsenstrafrecht, das Insolvenz- und Bilanzstrafrecht, das Strafrecht des unlauteren Wettbewerbs und das Kartellordnungswidrigkeitenrecht behandelt.