Auszug
aus

den

Amtlichen

Bekanntmachungen

Nr.

7/2010

-

Seite

108

-

109
Benutzungsordnung

für

die

zentrale


E-Learning-Plattform
Moodle

an

der
Universität

Potsdam
Vom
18.

März

2010
Der
Senat

der

Universität

Potsdam

hat

gemäß

§

62
Abs.
2

Nr.

2

des

Brandenburgischen

Hochschulge-
setzes
(BbgHG)

vom

18.

Dezember

2008

(GVBl.

I
S.
318),

geändert

durch

Art.

16

des

Gesetzes

vom
3.
April

2009

(GVBl.

I

S.

59),

am

18.

März

2010
folgende
Benutzungsordnung

erlassen:

1

Inhalt
§
1


Anwendungsbereich
§
2


Anmeldung

zu

Moodle
§
3


Speicherung

der

Daten
§
4


Zugriff

auf

die

Daten
§
5


Verantwortung

für

Kurse

und

Inhalte
§
6


Abmeldung

aus

Moodle-Kursen
§
7

Löschen

von

Kursen,

Übernahme

von
Beiträgen
und

Aktivitäten

der

Nutzer
§
8


Widerruf
der

Einwilligungserklärung
§
9


Datenschutz
und

Urheberrecht
§
10


Inkrafttreten
§
1
Anwendungsbereich
Die
Universität

Potsdam

betreibt

unter

der

URL
https://moodle.uni-potsdam.de
die

zentrale

E-
Learning-Plattform
„Moodle“,

um

das

elektronisch
unterstützte
Lernen

(„E-Learning“)

an

der

Universi-
tät
Potsdam

zu

fördern

und

auf

einer

einheitlichen
Plattform
zugänglich

zu

machen.

Diese

Ordnung
regelt
die

Nutzung

der

zentralen

E-Learning-
Plattform
„Moodle“

der

Universität

Potsdam

(im
folgenden
„Moodle“).
§
2
Anmeldung
zu

Moodle
(1)
Für

die

Nutzung

von

Moodle

ist

ein

Benutze-
raccount
erforderlich.

An

der

Universität

Potsdam
ist
das

der

zentrale

Universitätsaccount

des

Nut-
zers/der
Nutzerin.

Sofern

kein

zentraler

Universität-
saccount
besteht,

kann

für

externe

Nut-
zer/Nutzerinnen
(Gäste)

ein

befristeter

Gastaccount
eingerichtet
werden.

Mit

der

erstmaligen

Anmel-
dung
erfolgt

die

Registrierung

als

Nutzer/Nutzerin
in
Moodle.
(2)
Vor

der

Teilnahme

an

Moodle

erklärt

der

Nut-
zer/die
Nutzerin

die

Einwilligung

zur

Verarbeitung
nachfolgender
persönlicher

Daten:
1.

Benutzeraccount
(entspricht
dem

zentralen
1


Genehmigt

durch

die

Präsidentin

der

Universität

Potsdam

am
07.

April

2010.
Universitätsaccount

bzw.

dem

Gastaccount),
2.


Nachname

und

Vorname,
3.


E-Mail-Adresse

in

der

Form


Vo
r

n

a

m

e

.Nachname @uni-potsdam.de

bzw.
der
E-Mail-Adresse

des

Gastes,

sowie
4.

Inhalte,

Beiträge

und

Aktivitäten

des

Nut-
zers/der

Nutzerin

in

Moodle.
Ohne
diese

Einwilligung

ist

die

Teilnahme

an
Moodle
nicht

möglich.
(3)
Die

Einwilligung

kann

nur

gemäß

§

8

dieser
Ordnung
widerrufen

werden.

Darauf

ist

vor

der
Abgabe
der

Erklärung

hinzuweisen.
(4)
Im

eigenen

persönlichen

Moodle-Profil

kann
der
Nutzer/die

Nutzerin

optional

weitere

Angaben
eintragen.
Zusätzlich

kann

der

Nutzer/die

Nutzerin
bei
einigen

Einträgen

festlegen,

ob

bestimmte

Da-
ten
für

weitere

Nutzer/Nutzerinnen

sichtbar

sein
sollen.
§
3
Speicherung
der

Daten
Von
Moodle

werden

neben

den

Anmeldedaten

alle
Aktivitäten
und

Beiträge

der

Nutzer/Nutzerinnen

in
Protokolldateien
gespeichert,

soweit

dies

zur

Si-
cherstellung
des

Betriebes

von

Moodle

erforderlich
ist.
§
4
Zugriff
auf

die

Daten
(1)
Ausschließlich

die

mit

der

Administration

und
Systemverwaltung
der

zentralen

E-Learning-
Plattform
Moodle

beauftragten

Mitarbei-
ter/Mitarbeiterinnen
haben

Zugriff

auf

alle

im

Sys-
tem
gespeicherten

Daten

einschließlich

der

Proto-
kolldateien
i.

S.

d.

§

3.

Sie

dürfen

diese

Daten

aus-
schließlich
zur

Sicherstellung

des

Betriebes

von
Moodle
verarbeiten.

Die

Auswertung

von

Nut-
zungsdaten
darf

nur

zweckentsprechend

durch

die
in
Satz

1

genannten

Personen

in

anonymisierter
Form
erfolgen.
(2)
Lehrkräfte

haben

hinsichtlich

ihrer

Kursteil-
nehmer
nur

Einsicht

in

deren

Aktivitäten,

Beiträge
und
bereitgestellte

Daten,

soweit

sie

in

Moodle
allgemein
oder

kursintern

zugänglich

sind.

Der
Zugriff
auf

Protokolldateien

oder

andere

Moodle-
Daten,
aus

denen

sich

individuelle

Nutzerprofile
ableiten
lassen,

ist

ausgeschlossen.

Das

Verbot

ist
durch
geeignete

technische

Maßnahmen

sicherzu-
stellen.
§
5
Verantwortung
für

Kurse

und

Inhalte
(1)
Die

Verantwortung

für

die

in

Moodle

verfügba-
ren
Inhalte

eines

Kurses

liegt

beim

jeweiligen

Kurs-
leiter
bzw.

bei

der

jeweiligen

Kursleiterin.

Für

ver-
öffentlichte
Beiträge,

bereitgestellte

Daten

und
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109
andere
Inhalte

sind

die

jeweiligen

Auto-
ren/Autorinnen
verantwortlich.

Beiträge

und

Akti-
vitäten
sind

Veröffentlichungen,

die

abhängig

von
den
Festlegungen

des

Kursleiters/der

Kursleiterin
für
alle

Nutzer/Nutzerinnen

in

Moodle

zugänglich
sein
können.
(2)
Sofern

Beiträge

und

Aktivitäten

gemäß

Abs.

1
öffentlich
zugänglich

sind,

können

sie

von

Suchma-
schinen
erkannt

und

ausgewertet

werden.
§
6
Abmeldung
aus

Moodle-Kursen
Ein
Nutzer/eine

Nutzerin,

der/die

in

einem

Kurs

in
Moodle
angemeldet

ist,

kann

sich

jederzeit

aus
diesem
Kurs

abmelden.

Eigene

Veröffentlichungen
des
Nutzers/der

Nutzerin

in

Moodle

(Wikis,

Foren
und
Journale)

und

weitere

Moodle-Aktivitäten

des
Nutzers/der
Nutzerin

sowie

von

ihm/ihr

zum

Abruf
in
Moodle

bereitgestellte

Dateien

bleiben

bis

zur
Löschung
des

Kurses

in

Moodle

erhalten.

Sie

sind
nur
der

Administration,

dem

Kursleiter/der

Kurslei-
terin
und

den

Nutzern/Nutzerinnen

im

Kurs

zu-
gänglich,
sofern

der

Kurs

geschützt

ist.
§
7
Löschen
von

Kursen,

Übernahme

von
Beiträgen
und

Aktivitäten

der

Nutzer
Die
Löschung

eines

Kurses

kann

nur

durch

den
jeweiligen
Kursleiter

bzw.

die

jeweilige

Kursleite-
rin
veranlasst

werden.

Beiträge

und

Aktivitäten
eines
Nutzers/einer

Nutzerin

dürfen

nur

mit

des-
sen/deren
vorheriger

Zustimmung

in

einen

neuen
oder
anderen

Kurs

übernommen

werden.

Sofern
keine
Zustimmung

erteilt

wurde,

hat

der

Kurslei-
ter/die
Kursleiterin

sicherzustellen,

dass

beim

Ex-
port
von

Kursen

keine

Beiträge

oder

Aktivitäten
von
Nutzern/Nutzerinnen

in

einen

neuen

oder

ande-
ren
Kurs

übernommen

werden.


§
8
Widerruf
der

Einwilligungserklärung
Ein
Nutzer/eine

Nutzerin

kann

seine/ihre

Einwilli-
gung
zur

Verarbeitung

personenbezogener

Daten

in
Moodle
nur

durch

eine

schriftliche

Erklärung

ge-
genüber
der

Universität

Potsdam

widerrufen.

Damit
wird
der

Zugang

des

Nutzers/der

Nutzerin

zur

zent-
ralen
E-Learning-Plattform

Moodle

gesperrt.
§
9
Datenschutz
und

Urheberrecht
Bei
der

Nutzung

von

Moodle

sind

die

geltenden
datenschutzrechtlichen
und

urheberrechtlichen
Vorschriften
zu

beachten.

Die

in

Moodle

verarbeite-
ten
personenbezogenen

Daten

werden

vorbehaltlich
gesetzlicher
Bestimmungen

nicht

an

Dritte

weiter-
gegeben.
§
10
Inkrafttreten
Diese
Ordnung

tritt

am

Tage

nach

der

Veröffentli-
chung
in

den

Amtlichen

Bekanntmachungen

der
Universität
Potsdam

in

Kraft.