Unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Juristenausbildung in Europa sind Kenntnisse der lateinischen Fachsprachen. Wer sich Grundkenntnisse des Lateinischen aneignet, erwirbt auch Sicherheit im Umgang mit juristischen Fachausdrücken und Fachliteratur in romanischen Sprachen. Darüber hinaus basiert das deutsche Zivilrecht in weiten Teilen auf dem Römischen Recht. Das Recht der Lateinischen Kirche ist heute noch im Original in Latein abgefasst. Vor diesem Hintergrund ist die Kenntnis lateinischer Rechtsbegriffe und Rechtsregeln hilfreich und für späteres wissenschaftliches Arbeiten notwendig. In der Übung geht es weniger um klassisches Latein, sondern um Grundbegriffe der Grammatik, des Rechts und des universitären Sprachgebrauchs. Im Rahmen der Übung sollen diese Grundbegriffe vermittelt, Rechtssprichwörter eingeübt und anhand von Übersetzungsübungen vertieft werden.
- Kursleiter*in: Dr. iur. Stefan Gatzhammer