Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen nicht mehr im Rahmen der sogenannten Wissenschaftsschranke (§52a UrhG) digital zugänglich gemacht werden.

Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen nicht mehr im Rahmen der sogenannten Wissenschaftsschranke (§52a UrhG) digital zugänglich gemacht werden.

von gelöscht -
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Ab 1.1.2017:  Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen nicht mehr im Rahmen der sogenannten Wissenschaftsschranke (§52a UrhG) digital zugänglich gemacht werden.

Informationen zum Hintergrund dieser Veränderung finden Sie im Schreiben der CIO vom 06.12.2016.

Bitte nutzen Sie als Entscheidungshilfe diese Übersicht zu den ab 1.1.2017 geltenden Nutzungsbedingungen für die verschiedenen Materialarten: http://www.uni-potsdam.de/leitfaden-urhg/201611-urhg-1.pdf.

Vor dem 31.12.2016 digital eingestellte Schriftwerke können bis zu diesem Datum genutzt und heruntergeladen werden.

Allgemeine Empfehlungen für die Nutzung von Schriftwerken ab dem 01.01.2017:

  • Verlinken statt Hochladen:
    Sie können z.B. in Moodle.UP direkte Links auf E-Books und E-Journals hinterlegen, die für die UB Potsdam lizenziert sind (Campuslizenz).
    Der Zugriff auf das Material ist nur innerhalb des Campusnetzes der Universität Potsdam möglich.
    Titel, die an der UB nicht vorhanden sind, können Sie dem zuständigen Fachreferat der UB zur Anschaffung vorschlagen.

  • Freie Lizenzen nutzen:
    Bei Materialien mit freien Lizenzen, z.B. Creative Common Lizenzen (CC), ist i.d.R. die digitale Nutzung erlaubt. Beachten Sie aber bitte immer die individuellen Lizenzbedingungen

  • Semesterapparat:
    Wenn Sie zwingend Material benötigen, das den Regelungen des § 52a UrhG unterliegt, können Sie derzeit die entsprechenden Bücher oder Zeitschriften leider nur in einen
    Semesterapparat der UB einstellen oder Kopiervorlagen auf Papier anbieten.

  • Bild- und Tondokumente:
    Hier ergeben sich keine Veränderungen.

UPDATE: Verschiedene Medien und auch Hochschulen berichten darüber, dass es bereits
zu einer Einigung gekommen sei. Wir betrachte dies jedoch lediglich als einen Verhandlungsstand, der von den Gremien der drei Organisationen VG Wort, KMK und HRK noch nicht bestätigt ist und wieder zurückgezogen werden kann. Wir werden die weiteren Entwicklungen abwarten und sehen erst einmal davon ab, alle Kurse aus den vergangenen Semestern automatisch unsichtbar zu schalten usw. usf.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
moodle-team@uni-potsdam.de bzw. an die Moodle-Hotline unter Tel. 4357