Die Vorlesung dient dem Erwerb des für die Zwischenprüfung erforderlichen Grundlagenscheins (durch Bestehen der Abschlussklausur) und richtet sich insbesondere an Studierende des 2. Semesters, aber auch an alle Interessierten.

In der Vorlesung werden die Wurzeln unseres heutigen Rechts behandelt, wodurch ein besseres Verständnis gefördert wird. Der fachliche Schwerpunkt liegt - anders als in Europäischer Rechtsgeschichte I (ERG I) - im öffentlichen und Strafrecht. Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf dem 18.-20. Jahrhundert. 

In der Veranstaltung ERG I vermittelte Kenntnisse (allgemein-historische und Epochen der Rechtsgeschichte betreffend) werden vorausgesetzt. Sofern Sie nicht an ERG I teilgenommen haben, können Sie sich das Wissen selbst erarbeiten - die Ppts und Aufzeichnungen aus dem WS 2024/25 sind noch im Moodle vorhanden.

ePortfolio: Nein