Die Vorlesung gliedert sich in zwei Themenabschnitte. In der ersten
Semesterhälfte widmet sich die Vorlesung dem Humanitären Völkerrecht.
Dieses Rechtsgebiet, auch ‚Kriegsrecht‘ genannt, umfasst die
völkerrechtlichen Regelungen, die in zwischenstaatlichen bewaffneten
Konflikten (‚Kriegen‘) oder in nicht-internationalen bewaffneten
Konflikten (‚Bürgerkriegen‘) gelten. Zunächst wird untersucht, wann das
humanitäre Völkerrecht überhaupt Anwendung findet und welche Regeln etwa
für den Schutz von Zivilisten, die Behandlung von Kriegsgefangenen oder
die Wahl militärischer Mittel bestehen, aber auch wie es durchgesetzt
wird. Zugleich dient die Vorlesung der Vorbereitung auf die in der
zweiten Semesterhälfte stattfindende Vorlesung Völkerstrafrecht, geht es
dort doch u.a. auch um die Ahndung von Kriegsverbrechen, was ein
Mindestmaß an Kenntnissen des humanitären Völkerrechts voraussetzt. Die
Vorlesung Völkerstrafrecht widmet sich sodann vor allem der Definition
von Völkermord, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der
Kriegsverbrechen, sowie des Verbrechens des Angriffskrieges im
Völkerstrafrecht. Ferner wird dargestellt, welche Instanzen (ad hoc
Tribunale, Internationaler Strafgerichtshof etc.) für die Aburteilungen
solcher Verbrechen zuständig sind und welche Rolle deutsche Gerichte
insoweit spielen.
- Kursleiter*in: Ullrike Schiller
- Kursleiter*in: Prof. Dr. Andreas Zimmermann