Die Vorlesung gliedert sich in zwei Themenabschnitte. In der ersten Semesterhälfte widmet sich die Vorlesung dem Humanitären Völkerrecht. Dieses Rechtsgebiet, auch ‚Kriegsrecht‘ genannt, umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die in zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten (‚Kriegen‘) oder in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten (‚Bürgerkriegen‘) gelten. Zunächst wird untersucht, wann das humanitäre Völkerrecht überhaupt Anwendung findet und welche Regeln etwa für den Schutz von Zivilisten, die Behandlung von Kriegsgefangenen oder die Wahl militärischer Mittel bestehen, aber auch wie es durchgesetzt wird. Zugleich dient die Vorlesung der Vorbereitung auf die in der zweiten Semesterhälfte stattfindende Vorlesung Völkerstrafrecht, geht es dort doch u.a. auch um die Ahndung von Kriegsverbrechen, was ein Mindestmaß an Kenntnissen des humanitären Völkerrechts voraussetzt. Die Vorlesung Völkerstrafrecht widmet sich sodann vor allem der Definition von Völkermord, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen, sowie des Verbrechens des Angriffskrieges im Völkerstrafrecht. Ferner wird dargestellt, welche Instanzen (ad hoc Tribunale, Internationaler Strafgerichtshof etc.) für die Aburteilungen solcher Verbrechen zuständig sind und welche Rolle deutsche Gerichte insoweit spielen.

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