Das Hauptseminar untersucht den Aufbau und die Entwicklung der Justiz in der DDR von deren Gründung 1949 bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990. Dabei geht es zunächst um das Rechtsverständnis und die Rechtsentwicklung in der DDR, wobei die politische Justiz und die Steuerung der Justiz durch das Zusammenwirken von Politbürokratie und Staatssicherheit einschließlich der Gerichtspraxis in der Ära Ulbricht und der Ära Honecker im Mittelpunkt stehen. Behandelt werden aber auch die politische Entwicklung der DDR während des Kalten Krieges und der Entspannungspolitik bis zum Zusammenbruch des SED-Regimes 1989/90 sowie die Aufarbeitung des DDR-Unrechts nach 1990.