Strafrecht ist keine nationale Angelegenheit mehr. „Europäisierung“ und „Internationalisierung“ haben nicht nur die Herausbildung neuartiger Rechtsordnungen jenseits des Staates bewirkt. Heute unterliegen Strafrechtssetzung und Strafrechtsdurchsetzung auch auf staatlicher Ebene einer Fülle externer, normativer wie rechtstatsächlicher, Einflüsse. Die Vorlesung greift diese aktuellen Entwicklungen auf und führt insbesondere in die europäischen und internationalen Bezüge des deutschen Strafrechts ein. Erörtert werden das Völkerstrafrecht (Internationaler Strafgerichtshof, deutsches Völkerstrafgesetzbuch), das Europäische Strafrecht (das Strafrecht der Europäischen Union und die Einflüsse des Europarats, das heißt insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf das deutsche Strafrecht), sowie der transnationale Geltungsbereich des deutschen Strafrechts (Strafanwendungsrecht). 

Die Vorlesung richtet sich an fortgeschrittene Studierende. Kenntnisse des (deutschen) Straf- und Strafverfahrensrechts sowie Grundkenntnisse im Völker- und Europarecht sind hilfreich.