Die Vorlesung wendet sich an Studierende ab dem 4. Fachsemester und führt in das Familienrecht ein. Es werden die Schwerpunkte des Familienrechts behandelt. Gegenstand der Vorlesung sind u. a. die Eheschließung, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, das Güterrecht, das Scheidungsrecht, Probleme der nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnergemeinschaften und Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern.