Die Vorlesung vermittelt Kenntnisse des Völkerstrafrechts. Thematische Schwerpunkte liegen zunächst auf den historischen Grundlagen des Völkerstrafrechts, seiner Durchsetzung durch internationale und nationale Gerichte, der Praxis internationaler Strafgerichte (insbesondere des Internationalen Strafgerichtshofs) und der deutsche Völkerstrafrechtspraxis. Sodann werden die völkerrechtlichen Straftatbestände – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression – behandelt, sowie ein knapper Überblick über spezifische Grundsätze des Allgemeinen Teils gegeben. Abschließend wird auf die Kritik am Völkerstrafrecht eingegangen und Alternativen (z.B. Transitional Justice) diskutiert.
- Kursleiter*in: Prof. Dr. Julia Geneuss
ePortfolio: Nein
