Mi. 10 - 12 Uhr,
Mi. 12 - 14 Uhr,

Die Arbeitsgemeinschaft soll Studienanfängern einen ersten Überblick über das Bürgerliche Recht vermitteln. Behandelt werden die grundlegenden Rechtsinstitute des Allgemeinen Teils, des Schuldrechts und des Sachenrechts, ohne deren Kenntnis eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Allgemeinen Lehren kaum sinnvoll ist. Ausführlich erläutert und eingeübt wird daneben die Technik der juristischen Fallbearbeitung (Gutachtenstil und Subsumtion).