Mi. 10 - 12 Uhr,
Mi. 12 - 14 Uhr,
Die Arbeitsgemeinschaft soll Studienanfängern einen ersten Überblick
über das Bürgerliche Recht vermitteln. Behandelt werden die
grundlegenden Rechtsinstitute des Allgemeinen Teils, des Schuldrechts
und des Sachenrechts, ohne deren Kenntnis eine vertiefte
Auseinandersetzung mit den Allgemeinen Lehren kaum sinnvoll ist.
Ausführlich erläutert und eingeübt wird daneben die Technik der
juristischen Fallbearbeitung (Gutachtenstil und Subsumtion).
- Kursleiter*in: Roy Frank Bär