Die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht  ist ausgelegt auf das vierte Fachsemester. Im Rahmen der Veranstaltung werden klausurvorbereitend Übungsfälle besprochen, mit denen der Stoff vertieft und das methodische Vorgehen bei einer Strafrechts-Falllösung (Klausurtechnik, Klausurpraxis, Klausurstrategie) eingeübt werden soll. Vorausgesetzt werden die Inhalte der Vorlesungen zum Strafrecht Allgemeiner Teil und Besonderer Teil. Inhaltlich abgestimmt ist die Übung mit den übungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften.