Die Veranstaltung gehört zum SPB 8 (alt) bzw. SPB 9 (neu) Geschichte des Rechts

Sie richtet sich also nicht an Studienanfänge - für die Erstsemester gibt es die VL ERG I ! Bei Interesse ist natürlich jede/r willkommen, aber hier kann eben nicht der für die Zwischenprüfung erforderliche Grundlagenschein erworben werden.

Inhaltlich geht es um Privatrechtsgeschichte, insbesondere des Mittelalters. 

Drei Übungsklausuren werden angeboten. Das Bestehen von zwei Klausuren erfüllt (ebenso wie eine Probeseminararbeit) die Voraussetzungen für eine Anmeldung zur SPB-Abschlussprüfung. Die Klausuren sollten aber generell als eigene Übung (wie der Name schon sagt) verstanden und wahrgenommen werden, auch wenn man die Probeseminararbeit bereits absolviert hat.