Die Vorlesung behandelt nach einem Überblick über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dessen erstes Buch, den Allgemeinen Teil (AT). Es handelt sich um eine Pflicht-Vorlesung, auf die in den folgenden Semestern aufgebaut wird.

Themen sind u.a. das Zustandekommen von Verträgen und deren Wirksamkeit, Minderjährigkeit sowie Stellvertretung.

Mitarbeit und Fragen sind sehr willkommen!

Begleitend gibt es Arbeitsgemeinschaften und Probe-Klausuren.