Die Vorlesung richtet sich vorwiegend an Studierende des Schwerpunktbereiches Staat - Wirtschaft - Kommunales. Diese Vorlesung knüpft an die Pflichtfachvorlesung Kommunalrecht an. Behandelt werden das kommunale Finanz-, Haushalts- und Wirtschaftsrecht samt ihrer verfassungsrechtlichen Grundlagen und aufsichtsrechtlichen Bezüge. Das kommunale Finanzrecht beschäftigt sich mit den kommunalen Einnahmen in Form von Steuern, Beiträgen und Gebühren, Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie weiteren Erträgen. Im kommunalen Haushaltsrecht wird besonderes Augenmerk auf die Umstellung von der kameralistischen zur doppischen Haushaltsführung gelegt. Weitere Instrumente der Modernisierung der Kommunalverwaltung wie Zielvereinbarungen werden behandelt. Das kommunale Wirtschaftsrecht hat die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen einschließlich ihrer wettbewerbs-, kartell- und vergaberechtlichen Bezüge zum Gegenstand. Parallelen zum staatlichen Finanz-, Haushalts- und Wirtschaftsrecht, insbesondere zur Finanzierung von Bund und Ländern, werden regelmäßig gezogen.