Die Vorlesung behandelt das Sachenrecht, das im 3. Buch des BGB kodifiziert ist. 

Rechte an Sachen gehören zu den Kerngebieten des Bürgerlichen Rechts.  Die Vorlesung wird sich mit der Entstehung und Übertragung sowie mit dem Inhalt und Schutz dieser Rechte befassen.  Auch deren Beitrag zur Absicherung von Kreditrisiken wird angesprochen, aber in der Vorlesung "Recht der Kreditsicherheiten" vertieft werden.

Im Sachenrecht geht es u.a. um folgende  Fragen: Was ist eine Sache und was ist Besitz und was Eigentum daran? Wie überträgt man bewegliche Sachen und Grundstücke auf andere Personen? Kann man Gegenstände von einem Nichtberechtigten erwerben, obwohl dieser nicht Eigentümer ist? Wie lassen sich Grundstücke zur Sicherung von Forderungen verwenden?