Die Veranstaltung gehört zum alten SPB 5 und behandelt das materielle Ordnungswidrigkeitenrecht (Merkmale der Ordnungswidrigkeit, Rechtsfolgen) und das Recht des Bußgeldverfahrens. Wegen der zahlreichen Parallelen zum Strafrecht ist die Erfassung dieses Rechtsgebietes recht einfach, sofern solide Kenntnisse im Strafrecht und im Strafprozessrecht vorhanden sind. Hervorgehoben werden daher die Besonderheiten des Rechts der Ordnungswidrigkeiten, durch die es sich vom Strafrecht und vom Strafprozessrecht unterscheidet. Vorlesungsteilnehmern wird empfohlen, sich eine Textausgabe des OWiG (im Schönfelder Nr. 94; NomosGesetze Strafrecht Nr. 45) zu besorgen.