Das Polizei- und Ordnungsrecht zählt zu den wichtigsten Ausbildungsmaterien des besonderen Verwaltungsrechts. Es stellt ein Referenzgebiet des Gefahrenabwehrrechts und der Eingriffsverwaltung dar. Im Anschluss an eine orientierende Einführung handelt die Vorlesung von Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei, von den Schutzgütern öffentliche Sicherheit und Ordnung, von den Adressaten gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen und vom Ermessen als Kennzeichen des ordnungsrechtlichen Opportunitätsprinzips. Im Weiteren werden wesentliche einzelfallbezogene Maßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren sowie die Handlungsform der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr abstrakter Gefahren vorgestellt. Die Vorlesung schließt mit Kapiteln zu Vollstreckung, Kosten und Ersatzleistungen. Die Vermittlung des Prüfungsstoffs flankieren an jeweiliger Stelle Hinweise zum Prüfungsaufbau und zum Rechtsschutz.