Zu einem erfolgreichen Studium gehört es nicht nur, sich das Wissen aus den (dogmatischen) Grundkursen und den Gutachtenstil anzueignen. 

Es gibt zusätzliches "Handwerkszeug" dafür, wie man z.B. Gesetze besser versteht, ggf. Lücken füllt, mit Mehrdeutigkeit umgeht und eine Entscheidung überzeugend begründet. "Methodenlehre" ist nicht identisch mit "Methodik der Fallbearbeitung", auch wenn es u.a. um Subsumtion gehen wird! Neben weiteren Themen wird die Rechtsordnung als Stufenbau behandelt.

Die jeweiligen Themen werden mit Beispielen aus dem Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht veranschaulicht.

Die Veranstaltung kann ab dem 2. Semester besucht werden, ist aber auch für Examenskandidat*innen zu empfehlen. "Scheine" gibt es nicht, aber jede Menge erleichtertes Verständnis, welches effizienter ist als Auswendiglernen.