Das öffentliche Wirtschaftsrecht regelt die staatliche Einwirkung auf das wirtschaftliche Geschehen durch Ordnungs- und Regulierungsrecht sowie durch staatliche wirtschaftliche Betätigung. Die Vorlesung beleuchtet im Anschluss an die unions- und verfassungsrechtliche Grundlegung die Organisation der Wirtschaftsverwaltung, die staatliche Einflussnahme auf die Wirtschaft, die wirtschaftliche Betätigung des Staates selbst, das Privatisierungs- und Regulierungsrecht sowie als Referenzmaterie des besonderen Wirtschaftsrechts das Gewerberecht (u. a. Gewerbebegriff, Anzeigepflicht, genehmigungsbedürftiges Gewerbe, Gewerbeuntersagung, Reisgewerbe, Messen, Ausstellungen und Märkte).