Die Vorlesung behandelt zunächst Grund und Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der internationalen Ebene, bevor auf die normativen Regelungen insbesondere des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (universelle Ebene) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (regionale Ebene) sowie die dort vorgesehenen Schutzmechanismen näher eingegangen wird.

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