Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften der Unfallversicherer „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“  ist jeder Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet seine Mitarbeiter zu unterweisen.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung und Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Der Unternehmer hat allerdings die Möglichkeit diese Verantwortung auf seine Vorgesetzten oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) zu übertragen.

Ziel und Zweck dieser sicherheitstechnischen Unterweisungen ist es, die Beschäftigten über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit aufzuklären und zur Prävention zu motivieren. Um ein Höchstmaß an Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewähren, fordern die Unfallversicherer eine regelmäßige, wiederkehrende Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter und Studierenden