In der Arbeitsgemeinschaft wird das in der Vorlesung vermittelte Wissen anhand konkreter, klausurtypischer Fallkonstellationen wiederholt und angewendet. Die Lehrveranstaltung will das erforderliche Handwerkszeug für das Anfertigen juristischer Gutachten des Ersten Staatsexamens sowie die Grundlagen des Sachenrechts vermitteln. Sie richtet sich an Studierende des 4. Fachsemesters.