Mit dem Ende der Großen Koalition 1930 endete in der Weimar Republik die Phase parlamentarisch getragener Reichsregierungen. Das Kabinett Brüning übernahm in der beginnenden Weltwirtschaftskrise die Regierungsgeschäfte. Dabei war sie als erstes lediglich vom Vertrauen des Reichspräsidenten abhängig. Wenige Monate später rückte der Art. 48 WRV in den Mittelpunkt allen Regierungshandelns. Im Laufe der folgenden zweieinhalb Jahren erodierten sämtliche gesellschaftlichen Systeme.

Begleitet wurde diese Phase vom Aufstieg der NSDAP, der es gelang einen erheblichen Teil der Massen hinter sich zu vereinen. Mit der "Machtergreifung" vom 30. Januar 1933 fand dieser Prozess in der Bildung des "Kabinetts der nationalen Konzentration" seinen Abschluss. In atemberaubender Schnelle gelang es in der Folge, den Staat von Weimar vollständig auszuhöhlen und in eine totalitäre Diktatur umzuwandeln. Den Schlussstein in dieser Entwicklung bildete dabei die Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und -kanzlers in der Person Hitlers nach dem Tod Hindenburgs im August 1934. Der nationalsozialistische Staat war zu diesem Zeitpunkt aber schon längst Realität.