Die Veranstaltung dient der Festigung und Vertiefung von Kenntnissen und methodischen Fertigkeiten im Hinblick auf die gutachterliche Lösung von privatrechtlichen Sachverhalten. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfälle insbesondere aus den privatrechtlichen Bereichen „Bürgerliches Recht", „Handelsrecht" und „Gesellschaftsrecht".

Voraussetzung ist die vorherige Teilnahme an den Veranstaltungen Privatrecht I und Privatrecht II.