Die Einheit und Vielfalt Europas zeigt sich nicht zuletzt in den unterschiedlichen Systemen der Beziehungen zwischen Staat und Religion(en) in den einzelnen Ländern. Die Bandbreite reicht vom Staatskirchentum in skandinavischen Ländern über das deutsche Kooperationsmodell bis zu einer mehr oder weniger reinen Trennung von Staat und Kirche bzw. Religionsgemeinschaften in Frankreich oder Portugal. Wenn man den Blick über Europa hinaus richtet, entdeckt man weitere interessante Lösungen, da im Grunde genommen jeder Staat sein eigenes Modell für die Beziehung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften entwickelt hat. Da das Verhältnis von Staat und Kirche sich heute - zumal in Europa - nicht mehr nur national behandeln lässt, werden in der Lehrveranstaltung die verschiedenen Systeme in einem internationalen Vergleich gegenübergestellt und auf ihre jeweiligen Besonderheiten hin untersucht, wobei der Schwerpunkt bei den europäischen Rechtsordnungen liegt. Da das Verständnis des Religionsverfassungsrechts auf historische, kulturelle und vor allem auch auf religiöse Bezüge angewiesen ist, wenden sich die Lehrveranstaltungen in erster Linie an Interessierte aus Fachbereichen wie Jura, Politikwissenschaft, Religionswissenschaft, Jüdische Studien, LER, Geschichte. Die Lehrveranstaltungen werden regelmäßig über studium+ für alle interessierten Studierenden geöffnet.